Betreff
Beratung und Beschlussfassung zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 01/2009 "Werkstraße Edderitz" der Gemeinde Edderitz
Vorlage
EDD/019/2009
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Edderitz beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01/2009 „Werkstraße Edderitz“ der Gemeinde Edderitz gemäß dem als Anlage beigefügten Plan mit textlichen Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 BauGB und Umweltbericht.

Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes in der Flur  3 der Gemarkung  Edderitz hat eine Größe von ca.  5,3  ha und wird begrenzt durch:

 

im Norden  :   Flurstücke 13/2, 15/2, 17/7, 17/6, 8/17, Teilfläche des Flurstücks 8/18

                        Flurstücke1009, 1011              

im Osten     :  Teilflächen der Flurstücke 8/18, 57/2, 57/1, 60/1

                        Flurstück 1011

im Süden    :  Teilflächen der Flurstücke  60/1, 60/2, 1010, 1013

                        Flurstück 1011, Teilfläche des Flurstücks 1008                 

im Westen  :  Teilflächen der Flurstücke 1008, 57/2

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.