Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Gemeinde Weißandt-Gölzau zum 1. Entwurf des Landesentwicklungsplans für das Land Sachsen-Anhalt
Vorlage
WEI/064/2008
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Weißandt-Gölzau beschließt im Rahmen der Beteiligung der Gemeinde Weißandt-Gölzau zum 1. Entwurf des neu zu erarbeitenden Landesentwicklungsplans für das Land Sachsen-Anhalt folgende Änderungsvorschläge:

 

  1. Die Kriterien für die Ausweisung eines Grundzentrums in den Regionalen Entwicklungsplänen sind so zu gestalten, dass in künftigen Einheitsgemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnern auch ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil mit weniger als 3.000 Einwohnern als Grundzentrum ausgewiesen werden kann. Für die zukünftige Einheitsgemeinde in unserem Territorium soll Weißandt-Gölzau wegen der zentralen Lage und der vorhandenen Infrastruktur als Grundzentrum ausgewiesen werden.

 

  1. Im Rahmen des Landesentwicklungsplans ist sicherzustellen, dass auch für die in den Regionalen Entwicklungsplänen genannten regionalbedeutsamen Standorte für Industrie und Gewerbe, wie Weißandt-Gölzau, eine Neuerschließung und Erweiterung von Industrie- und Gewerbeflächen auch außerhalb von zentralen Orten möglich ist. Da sich Weißandt-Gölzau in unmittelbarer Nachbarschaft von Köthen befindet, sollte Weißandt-Gölzau im Zusammenhang mit Köthen als Vorrangstandort für landesbedeutsame große Industrieflächen ausgewiesen werden.