Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Stadt Radegast zum 1. Entwurf des Landesentwicklungsplans für das Land Sachsen-Anhalt
Vorlage
RAD/036/2008
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Radegast beschließt im Rahmen der Beteiligung der Stadt Radegast zum 1. Entwurf des neu zu erarbeitenden Landesentwicklungsplans folgende Änderungsvorschläge:

 

  1. Die Kriterien für die Ausweisung eines Grundzentrums in den Regionalen Entwicklungsplänen sind so zu gestalten, dass in künftigen Einheitsgemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnern auch ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil mit weniger als 3.000 Einwohnern als Grundzentrum ausgewiesen werden kann.

 

  1. Das Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft „Gebiet um Köthen-Staßfurt-Aschersleben“ soll um das gesamte Gebiet der jetzigen Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Anhalt“ erweitert werden.