Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Gemeinde Wieskau gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu einem Bauantrag
Vorlage
WIE/033/2008
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Wieskau erklärt auf der Grundlage der §§ 36  und 34 BauGB das Einvernehmen der Gemeinde Wieskau zu dem Bauantrag „Errichtung Bestattungsinstitut“ der Bauherrin Annett Rabe, Hohnsdorfer Straße 9, Flurstücke22, 8032, 8033 der Flur 1  in der Gemarkung  Wieskau.

 

Das anfallende Niederschlagswasser ist gemäß § 151 Abs. 3 Wassergesetz LSA auf dem Grundstück zu beseitigen.