Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Fortschreibung des Dorferneuerungsplanes der Gemeinde Piethen vom 09. November 1995 für den Zeitraum 2008 bis 2013
Vorlage
PIE/017/2008
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

Beschluss

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Piethen beschließt auf der Grundlage der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung in Sachsen-Anhalt (RELE)“ Anlage D die Fortschreibung des Dorferneuerungsplanes der Gemeinde Piethen vom 09. 11.1995 für den Zeitraum der Jahre 2008 bis 2013 mit folgenden Maßnahmen und Festlegungen:

 

 

Öffentliche Maßnahmen

 

Für den genannten Zeitraum werden die Maßnahmen des Antrages der Gemeinde Piethen im Rahmen der Beantragung  im Leaderprogramm zur Errichtung des Seniorendorfes in den Dorferneuerungsplan übernommen. Schwerpunkte sind dabei die Gestaltung des Marktplatzes und des Gemeindehauses sowie der Fußwegebau.

 

 

 

Private Maßnahmen

 

  1. Auf der Grundlage der o. g. Richtlinie sollen in der Gemeinde Piethen private Sanierungsmaßnahmen an Dächern, Fassaden, Fenstern, Türen sowie Einfriedungen von Gebäuden und Grundstücken bei der Beantragung von Fördermitteln unterstützt werden.

 

  1. Für die unter 1. genannten Sanierungsmaßnahmen werden von der Gemeinde Piethen keine örtlichen Gestaltungsvorschriften festgelegt.

 

 

Der Gemeinderat  der Gemeinde Piethen ermächtigt den Bürgermeister der Gemeinde Piethen die in der Sitzung des Gemeinderates beschlossenen Maßnahmen und Vorgaben in die Fortschreibung des „Dorfentwicklungsplanes“ der Gemeinde Piethen einzuarbeiten und den fortgeschriebenen „Dorfentwicklungsplan“ dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) „Anhalt“ zuzuleiten.