Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Stadt Gröbzig gemäß § 4 Baugsetzbuch (BauGB) zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 01/2004 "Hüttenweg Edderitz" der Gemeinde Edderitz
Vorlage
GRÖ/024/2008
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Gröbzig beschließt auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), dass die Stadt Gröbzig zu  dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 01/2004 „Hüttenweg Edderitz“ der Gemeinde Edderitz keine Einwände und Bedenken sowie Hinweise hat.