Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Gemeinde Weißandt-Gölzau gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zu einem Bauantrag
Vorlage
WEI/011/2008
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Weißandt-Gölzau versagt auf der Grundlage der §§ 36 BauGB und 30 BauGB das Einvernehmen zum Bauantrag „Aufstellen einer Autogasfüllanlage auf dem Gelände der Mineralöltankstelle als Ergänzung des Treibstoffangebotes der Mineralöltankstelle“ des Bauherrn Sparschweingas GmbH & Co. KG, Flur 5, Flurstück 145/21 in der Gemarkung  Weißandt-Gölzau im Geltungsbereich des Bebauungsplanes B 1 „Sonder- und Gewerbegebiet Weißandt-Gölzau Nord-Ost“ an dem im eingereichten vermaßten Lageplan angegebenen Standort, da die Festlegungen des Bebauungsplanes B 1 nicht eingehalten werden.