Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Gemeinde Edderitz gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zum Vorhaben "Errichtung und Betrieb einer Anlage zum Halten vonGeflügel mit 59.616 Hennenplätzen (Broilerelterntiere)"
Vorlage
EDD/006/2008
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Edderitz erklärt auf der Grundlage des § 36 BauGB gemäß § 35 Abs. 1 BauGB das Einvernehmen der Gemeinde Edderitz zum Genehmigungsantrag nach BImSchG  zu dem Vorhaben „Errichtung und Betrieb einer Anlage zum Halten von Geflügel mit 59.616 Hennenplätzen (Broilerelterntiere) in 6 Ställen, 1 Funktionsgebäude (insbesondere für Eierlager, Begasungsraum, Notstromaggregat, Sozialbereich), 4 Mischfuttersilos (je 50 m³ Fassungsvermögen), 4 Flüssiggasbehältern (je 5.440 l Füllmenge), 8 unterirdischen Sammelbehältern für Reinigungsabwasser (je 11 m³ Volumen), 1 Sanitärwassergrube, 1 Kadavercontainer (Geflügelfarm Edderitz)“ des Antragstellers Hof Pfaffendorf „Stefan Meurer“ auf den Flurstücken 16 und 18 der Flur 1 der Gemarkung Edderitz.

 

Das anfallende Niederschlagswasser ist gemäß § 151 Abs. 3 Wassergesetz LSA auf dem Grundstück zu beseitigen.