Betreff
1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Südliches Anhalt
Vorlage
EGSA/157/2025
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Gesetzliche Grundlagen:

-       §§ 8, 10, 45 Abs. 2 Nr. 1, 55 und 84 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), in der derzeit gültigen Fassung

Die Stadt Südliches Anhalt wird im Rahmen des in der Zuständigkeit des Landkreises Anhalt-Bitterfeld liegenden Genehmigungsverfahrens im Sinne des § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beteiligt und dabei um die Erteilung des Einvernehmens gebeten. Die hierfür bestehe Frist beträgt 2 Monate. Nach der gültigen Hauptsatzung der Stadt Südliches Anhalt vom 30.10.2024 ist für die Erteilung des Einvernehmens der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss zuständig.

Diese Regelung wurde entsprechend der Mustersatzung für eine Hauptsatzung für Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt übernommen.

In der Praxis hat sich gezeigt, dass durch diese Zuständigkeitsregelung ein vergleichbar hoher Zuwachs an Beschlussvorlagen sowohl von der Verwaltung vorbereitet als auch vom Fachausschuss behandelt werden muss. Erschwerend kommt hinzu, dass für die Behandlung der einzelnen Einvernehmenserteilungen jedes Mal der Fachausschuss geladen werden muss. Besonders während der Sommerpause war dies nicht umsetzbar.

Bei den betreffenden Sachverhalten handelt es sich nach Einschätzung der Verwaltung um Vorgänge der laufenden Verwaltung. Bis zum Inkrafttreten der gültigen Satzung im vergangenen Jahr, wurden diese Vorgänge auch als Geschäft der laufenden Verwaltung und damit im Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters bearbeitet. 

Zur Vereinfachung der Abläufe wird dem Stadtrat daher vorgeschlagen, die betreffende Regelung in § 6 Abs. 5 Nr. 2 der Hauptsatzung zu streichen.

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt gemäß § 10 Absatz 2 Satz 1 i.V.m. § 55 KVG LSA Änderungen der Hauptsatzung mit der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.

Die Ortschaftsräte wurden nach § 84 Absatz 2 KVG LSA angehört.

Gemäß § 10 Absatz 2 Satz 2 KVG LSA ist die 1. Änderung der Hauptsatzung unverzüglich nach der Stadtratssitzung der Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Anhalt-Bitterfeld anzuzeigen und sodann im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt zu veröffentlichen.

Die 1. Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.