Betreff
Festlegung des Wahltages und der Wahlzeit, Festlegung des Endes der Einreichungsfrist für die Bewerbungen um das Amt des Bürgermeisters sowie die Festlegung des Termins für die Beschlussfassung über die Zulassung von Bewerbern zur Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Piethen
Vorlage
PIE/047/2007
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Piethen legt als Wahltag für die Neuwahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Piethen, den 02. März 2008 fest.

 

Die Wahl findet in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. (§ 60 Abs. 1 Gemeindeordnung Land Sachsen Anhalt (GO LSA), § 5 Abs. 2 Satz 2 und Abs.3 Kommunalwahlgesetz Land Sachsen Anhalt (KWG LSA)).

Im Falle einer erforderlichen Stichwahl findet diese am 16. März 2008 in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt (§ 58 Abs. 2 Satz 1 GO LSA).

Der Gemeinderat der Gemeinde Piethen setzt das Ende der Einreichungsfrist für Bewerbungen um das Amt als Bürgermeister auf den 05.02.2008, 18.00 Uhr, fest

(§ 30 Abs. 1 KWG LSA, § 39 Abs. 1 Kommunalwahlordnung Land Sachsen Anhalt).

 

Der Termin für die Beschlussfassung über die Zulassung der Bewerbungen durch den Gemeinderat der Gemeinde Piethen wird auf den 14.02.2008

festgesetzt (§ 30 Abs. 2 KWG LSA).