Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Wieskau legt als Wahltag für
die Neuwahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Wieskau, den 28.
Oktober 2007 fest.
Die Wahl findet in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
statt. (§ 60 Abs. 1 Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt (GO LSA), § 5 Abs. 2
Satz 2 und Abs. 3 Kommunalwahlgesetz Land Sachsen Anhalt (KWG LSA)).
Im Falle einer erforderlichen Stichwahl findet diese am
18. November 2007 in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt (§ 58 Abs. 2
Satz 1 GO LSA).
Der Gemeinderat der Gemeinde Wieskau setzt das Ende der
Einreichungsfrist für Bewerbungen um das Amt als Bürgermeister auf den
02.10.2007, 18.00 Uhr, fest (§ 30 Abs. 1 KWG LSA, § 39 Abs. 1
Kommunalwahlordnung Land Sachsen Anhalt).
Der Termin für die Beschlussfassung über die Zulassung
der Bewerbungen durch den Gemeinderat der Gemeinde Wieskau wird auf den 11.10.2007
festgesetzt (§ 30 Abs. 2 KWG LSA).