Betreff
Festlegung des Wahltages und der Wahlzeit, Festlegung des Endes der Einreichungsfrist für die Bewerbungen um das Amt des Bürgermeisters sowie die Festlegung des Termins für die Beschlussfassung über die Zulassung von Bewerbern zur Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Wieskau
Vorlage
WIE/035/2007
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Wieskau legt als Wahltag für die Neuwahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Wieskau, den 28. Oktober 2007 fest.

Die Wahl findet in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. (§ 60 Abs. 1 Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt (GO LSA), § 5 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Kommunalwahlgesetz Land Sachsen Anhalt (KWG LSA)).

Im Falle einer erforderlichen Stichwahl findet diese am 18. November 2007 in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt (§ 58 Abs. 2 Satz 1 GO LSA).

Der Gemeinderat der Gemeinde Wieskau setzt das Ende der Einreichungsfrist für Bewerbungen um das Amt als Bürgermeister auf den 02.10.2007, 18.00 Uhr, fest (§ 30 Abs. 1 KWG LSA, § 39 Abs. 1 Kommunalwahlordnung Land Sachsen Anhalt).

Der Termin für die Beschlussfassung über die Zulassung der Bewerbungen durch den Gemeinderat der Gemeinde Wieskau wird auf den 11.10.2007 festgesetzt (§ 30 Abs. 2 KWG LSA).