Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Edderitz beschließt auf
der Grundlage des § 44 Abs. 3 Punkt 18. Gemeindeordnung LSA sowie des § 2 Abs.
1 Baugesetzbuch in der jeweils geltenden Fassung die Aufstellung der 3.
Änderung des rechtskräftigen gemeinsamen Flächenutzungsplanes der Stadt Gröbzig
sowie der Gemeinden Edderitz, Maasdorf, Piethen und Wieskau.
Der Änderungsbereich umfasst eine zurzeit nicht beplante Fläche im südöstlichen Bereich der Gemeinde Edderitz und ist dem beiliegenden Plan zu entnehmen.
Ziel der Planung ist die Herstellung von Baurecht für das an diesem Standort betriebene Objekt „Westerndorf Edderitz“ durch die Ausweisung der Fläche gemäß § 10 Baunutzungsverordnung als Sondergebiet, das der Erholung dient.
Der Aufstellungsbeschluss der 3. Änderung des
gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Stadt Gröbzig sowie der Gemeinden
Edderitz, Maasdorf, Piethen und Wieskau ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen.