Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Edderitz legt als Wahltag
für die Neuwahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Edderitz, den
19. August 2007 fest.
Die Wahl findet in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
statt. (§ 60 Abs. 1 Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt (GO LSA), § 5 Abs. 2
Satz 2 und Abs. 3 Kommunalwahlgesetz Land Sachsen Anhalt (KWG LSA)).
Im Falle einer erforderlichen Stichwahl findet diese am
02. September 2007 in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt (§ 58 Abs. 2
Satz 1 GO LSA).
Der Gemeinderat der Gemeinde Edderitz setzt das Ende der
Einreichungsfrist für Bewerbungen um das Amt als Bürgermeister auf den
24.07.2007, 18.00 Uhr, fest (§ 30 Abs. 1 KWG LSA, § 39 Abs. 1
Kommunalwahlordnung Land Sachsen Anhalt).
Der Termin für die Beschlussfassung über die Zulassung
der Bewerbungen durch den Gemeinderat der Gemeinde Edderitz wird auf den
02.08.2007 festgesetzt (§ 30 Abs. 2 KWG LSA).