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Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat der Gemeinde Piethen beschließt die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 1 BauGB für die 1. Ergänzung und 2. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Stadt Gröbzig sowie der Gemeinden Edderitz, Maasdorf, Piethen und Wieskau. Als Form der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird die öffentliche Auslegung in der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Anhalt“ in Weißandt-Gölzau festgelegt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
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