Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Enthaltungen: 1

 

Beschlussvorschlag: EGSA-SR-63-10/2017

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt gemäß § 100 Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBL. LSA Nr. 12/2014, S.288) in der derzeit gültigen Fassung die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018.