Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19

 

 

Beschlussvorschlag: EGSA-SR-39-06/2017

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt ermächtigt den Bürgermeister gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 21 KVG LSA in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 2014 (GVBL.LSA Nr. 12/2014 S. 288) den Auftrag für die Erneuerung eines Leichtflüssigkeitsabscheiders in der Ortsfeuerwehr Weißandt-Gölzau  nach erfolgter Öffentlichen Ausschreibung   und auf der Grundlage der Auswertung und Prüfung der Angebote an den wirtschaftlichsten Bieter  zu erteilen.