Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1

 

Beschlussvorschlag: EGSA-SR-37-06/2017

Der Stadtrat der Stadt Südliches Südliches Anhalt beschließt gemäß § 41 (1a) S. 1 Schulgesetz LSA mit Zustimmung der Schulbehörde teilweise auf die Festlegung der Schulbezirke zu verzichten. Aufgehoben werden der Schulbezirk der Grundschule Görzig mit den Ortsteilen Görzig, Reinsdorf, Station Weißandt-Gölzau, Glauzig, Rohndorf, Trebbichau an der Fuhne, Hohnsdorf, Weißandt-Gölzau, Gentsch und Klein Weißandt und der Schulbezirk der Grundschule Radegast mit den Orsteilen Prosigk, Cosa, Fernsdorf, Pösigk, Ziebigk, Radegast, Riesdorf, Zehbitz, Lennewitz, Wehlau und Zehmitz zu Beginn des Schuljahres 2018/2019.

 

Die Schulbezirke der Grundschulen Edderitz, Gröbzig und Quellendorf bleiben davon unberührt.

 

Erarbeitung eines Konzeptes bis Ende des Jahres 2017, welches insbesondere die Aufnahmekapazitäten der jeweiligen Grundschule und das Auswahlverfahren beschreibt.