Der Stadtrat der Stadt Südliches
Anhalt beschließt die Vereinbarung zwischen dem Land Sachsen-Anhalt
vertreten durch die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich
Ost und der Stadt Südliches Anhalt für die Ortsdurchfahrt Gröbzig L 147,
Jahnstraße und Könnernsche Straße einschließlich Bauwerk 0050 über die
Fuhne, vom Netzknoten 4337 008 Stat. 0,006 bis Netzknoten 4337 008 Stat.
0,664als Gemeinschaftsbaumaßnahme
auszubauen.