Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt gemäß
§ 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA
vom 17. Juni 2014 - GVBl. LSA Nr. 12/2014, S. 288) i.V.m. § 4 Abs. 1 der
Hauptsatzung der Einheitsgemeinde Stadt Südliches Anhalt vom 04.12.2014 die
Annahme der Sachspende 2 Stück Sitzgelegenheiten „Hirschraufe“ in Höhe von
2.975,00 € von der Firma „ Zimmerei Uhlemann Görzig, Querstraße 4 in 06369
Südliches Anhalt“ anzunehmen. Die „Hirschraufen“ sind geliefert und wurden
bereits 2016 von der KöBeG im Dorfgarten Glauzig aufgestellt. Der Firma ist
nach der Spendenannahme eine entsprechende Sachspendenbestätigung
auszustellen