Sitzung: 22.02.2017 Stadtrat Südliches Anhalt
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Enthaltungen: 1
Vorlage: EGSA/010/2017
Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Südliches
Anhalt beschließt gemäß § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz für das Land
Sachsen (KVG LSA) vom 17. Juni 2014
(GVBl. LSA Nr. 12/2014, S 288) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung
der Einheitsgemeinde Stadt Südliches Anhalt
vom 13.01.2015 über die Annahme und Verwendung von Sach- und
Geldspenden. |
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2017
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