1. Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt für den Ortsteil
Wörbzig für die Zeit nach dem Wirksamwerden der Auflösung des
Abwasserzweckverbandes Ziethetal, frühestens zum 01.01.2017 nach §§ 6 Abs. 2
und 14 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit des Landes Sachsen-Anhalt
(GKG-LSA) die Übertragung der öffentlichen Aufgabe der Abwasserbeseitigung
auf den Abwasserverband Köthen. 2. Zur Durchführung dieser Aufgabenübertragung wird der Bürgermeister
ermächtigt, den im Entwurf anliegenden Vertrag zur Aufgaben- und
Vermögensübernahme abzuschließen. 3. Der Vertreter der Stadt Südliches Anhalt in der Verbandsversammlung
des Abwasserzweckverbandes Ziethetal wird angewiesen, der Auflösung des
Abwasserverbandes Ziethetal und dem im Entwurf anliegenden Vertrag zur Aufgaben-
und Vermögensübernahme in der Verbandsversammlung zuzustimmen. Weiterhin
werden die Vertreter der Stadt Südliches Anhalt in der Verbandsversammlung
des Abwasserverbandes Köthen angewiesen, der geänderten Verbandssatzung des
AV Köthen nach der Aufgabenübertragung (6. Änderung) und dem im Entwurf
anliegenden Vertrag zur Aufgaben- und Vermögensübernahme in der
Verbandsversammlung zuzustimmen. 4.Der Stadtrat benennt für die Zeit ab dem Wirksamwerden der Aufgabenübertragung 1.Herrn/Frau 2.Herrn/Frau 3.Herrn/Frau als Vertreter der Stadt Südliches Anhalt in der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Köthen. Weiterhin benennt der Stadtrat Herrn/Frau als Stellvertreter des 1. Vertreters, Herrn/Frau als Stellvertreter des 2. Vertreters, Herrn/Frau als Stellvertreter des 3. Vertreters der Stadt Südliches Anhalt in der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Köthen. |
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