Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt ermächtigt den Bürgermeister gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 21 KVG LSA in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 2014 (GVBL.LSA Nr. 12/2014 S. 288) den Auftrag / Aufträge der erforderlichen Bauleistungen für die Sanierungsarbeiten – Beseitigung von Feuchteschäden  im Gebäude (Keller und Wohnung)   Hauptstraße 3 in Trebbichau an der Fuhne, nach erfolgter freihändiger Vergabe  / Angebotseinholung   und dem Vergabevorschlag,  an den wirtschaftlichsten Bieter  zu erteilen.