Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt, dass die Stadt Südliches Anhalt für die Beurteilung der Frage, ob sie unternehmerisch tätig wird, für sämtliche von ihr nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführten Leistungen weiterhin die Regelungen des § 2 Absatz 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung anwendet. Der Antrag ist bis zum 31.12.2016 gegenüber dem für Umsatzbesteuerung zuständigen Finanzamt zu stellen.