Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Südliches Anhalt beschließt gem. § 105 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA Nr. 12/2014, S 288) i. V. § 5 Abs. 4 Buchstabe d) der Hauptsatzung der Stadt Südliches Anhalt über überplanmäßige Aufwendungen auf dem Produktsachkonto 52210-02620-521100  in Höhe von 9.300,00  €.  Die Mittel zur Auszahlung stehen aus dem Produktsachkonto, Unterhaltung Wohnungen, 52210-88000-521100, zur Verfügung.