Sitzung: 20.09.2016 Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 1, Nein: 5
Vorlage: EGSA/208/2016
Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt erklärt auf der Grundlage der §§ 36 und 34 Baugesetzbuch das Einvernehmen der Stadt Südliches Anhalt zu dem Bauantrag „Teilerneuerung bestehender Stahlgittermast (VF-ID: 0301-OXB-301)“ der Antragstellerin Vodafone GmbH im Ortsteil Stadt Gröbzig der Stadt Südliches Anhalt, Flur 8, Flurstück 294, Gemarkung Gröbzig, "Auf dem Berge 17". Der Bau-, Industrie-,
Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt
Südliches Anhalt erklärt auf der Grundlage des § 145 Baugesetzbuch das Einvernehmen der Stadt
Südliches Anhalt zu dem Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung für das
Bauvorhaben „Teilerneuerung bestehender
Stahlgittermast (VF-ID: 0301-OXB-301)“ der Antragstellerin Vodafone GmbH im
Ortsteil Stadt Gröbzig der Stadt Südliches Anhalt, Flur 8, Flurstück 294,
Gemarkung Gröbzig, "Auf dem Berge 17". Die
Stadt Südliches Anhalt bittet die Genehmigungsbehörde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens
um eine eingehende Prüfung zu evtl. auftretende Belastungen der Umgebung des
Mastes durch Strahlung. |
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