Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 6

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 3 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i. V. m. § 4 NatSchG LSA, dass die Stadt Südliches Anhalt keine Einwände und Bedenken zu dem „Antrag auf Genehmigung zum Abbau von Kiessanden (Seitenentnahme) im Trockenschnitt in der Stadt Südliches Anhalt, OT Zehbitz, Landkreis Anhalt-Bitterfeld, mit anschließender Verfüllung durch die Firma TGM Spedition GmbH, 06749 Bitterfeld-Wolfen, vom 22.06.2016 nach §§ 11 bis 13 NatSchG LSA“ hat.