Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 6

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 10 Abs. 1 Raumordnungsgesetz i. V. m. § 7 Abs. 5 Landesentwicklungsgesetz LSA, dass die Stadt Südliches Anhalt zu dem 1. Entwurf des Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg mit den Planinhalten „Raumstruktur, Standortpotenziale, technische Infrastruktur und Freiraumstruktur“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg keine Einwände und Bedenken hat.