Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt gemäß § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen  (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA Nr. 12/2014, S 288) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung der Einheitsgemeinde Stadt Südliches Anhalt  vom 13.01.2015 über die Annahme und Verwendung von Sach- und Geldspenden.

 

2014

Zuwendungsgeber

Art der Zuwendung

Höhe

Verwendungszweck

 

 

 

 

Mozdzanowski

Innenausbau

Luisenstraße 3

06366 Köthen

Sachspende

908,86 €

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