Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt gemäß § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA Nr. 12/2014, S.228) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Südliches Anhalt vom 23.01.2015 über die Annahme und Verwendung von Geldspenden:

 

 

Zuwendungsgeber

Art der Zuwendung

Höhe

Verwendungszweck

 

 

MITGAS

Geldspende

500,00 €

Kinderwerkstatt

 

 

enviaM

Geldspende

500,00 €

Neugestaltung JC Gröbzig