Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt gemäß
§ 15 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes
Sachsen-Anhalt (BrSchG LSA) die Ernennung des Kameraden…………. ………………, ………………….., …………………., 06….
Südliches Anhalt, geb. am …………… zum Stellvertreter des Stadtwehrleiters der
Freiwilligen Feuerwehr Südliches Anhalt unter Berufung in das
Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von sechs Jahren.