Sitzung: 27.04.2016 Stadtrat Südliches Anhalt
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 6, Enthaltungen: 7
Beschlussvorschlag: EGSA-SR-27-04/2016 |
Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt als Grundsatzentscheidung, dass für die Umsetzung des Vorhabens der Windpark Trebbichau GmbH & Co. KG „Erneuerung und Rückbau von Windenergieanlagen im Windpark Trebbichau an der Fuhne“ im Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Windpark Trebbichau a. d. F.“ der Ortschaft Trebbichau an der Fuhne der Stadt Südliches Anhalt eine Überplanung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes als 3. Änderung des Bebauungsplanes erfolgen kann. |