Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 6, Enthaltungen: 7

 

Beschlussvorschlag: EGSA-SR-27-04/2016

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt als Grundsatzentscheidung, dass für die Umsetzung des Vorhabens der Windpark Trebbichau GmbH & Co. KG „Erneuerung und Rückbau von Windenergieanlagen im Windpark Trebbichau an der Fuhne“ im Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Windpark Trebbichau a. d. F.“ der Ortschaft Trebbichau an der Fuhne der Stadt Südliches Anhalt eine Überplanung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes als 3. Änderung des Bebauungsplanes erfolgen kann.