Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt gemäß § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA Nr. 12/2014, s. 288) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Südliches Anhalt vom 23.01.2015 über die Annahme und Verwendung von folgenden Sach- und Geldspenden:

 

Zuwendungsgeber

Art der Zuwendung

Höhe

Verwendungszweck

envia Mitteldeutsche Energie AG

Geldspende

500,00 €

Sportfest für Kitas

und Horte

envia Mitteldeutsche Energie AG

Geldspende

500,00 €

Kinder- und Ferienfreizeiten in den Jugenclubs der STSA

Büro+Copy-Shop Ullmann

Sachspende

238,00 €

2 Ranzen für Flüchtlingskinder

Eltern und Großeltern der GS Radegast

Geldspende

140,70 €

Spielgeräte Schulhof GS Radegast

 

1/2 Autoservice Hahn

Geldspende

100,00 €

Kita Prosigk Fahrt in Spielewelt