Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Thormann erläuterte wichtige Inhalte der Richtlinie LEADER und der Richtlinie RELE 2014-2020 in Bezug auf mögliche Förderanträge von der Stadt Südliches Anhalt, von Privatpersonen und von Vereinen.

Er verwies darauf, dass für die Förderanträge der RL LEADER innerhalb des Mainstreams das Landesverwaltungsamt LSA die Genehmigungsbehörde ist. Für Förderanträge der RL LEADER außerhalb des Mainstreams und für Förderanträge nach der RL RELE ist das ALFF „Anhalt“ die Genehmigungsbehörde. Die Bewertung der Genehmigungsfähigkeit der eingereichten Anträge erfolgt nach einem Punktesystem. Dabei ist für die Beurteilung von den eingereichten Maßnahmen aus dem Stadtgebiet von Nachteil, dass die Stadt Südliches Anhalt keine aktuelle Dorfentwicklungsplanung bzw. kein Integriertes gemeindliches Entwicklungskonzept hat.  Aus diesem Grund wären z. B. gemäß Punkt 7.6 der RL RELE Anträge von Privatpersonen z. Z. nicht förderfähig. Die Ausschussmitglieder sollten über mögliche Förderanträge sowie eine evtl. Erarbeitung eines Entwicklungskonzeptes nachdenken.