Sitzung: 22.03.2016 Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: EGSA/031/2016
Herr Thormann erläuterte
wichtige Inhalte der Richtlinie LEADER und der Richtlinie RELE 2014-2020 in
Bezug auf mögliche Förderanträge von der Stadt Südliches Anhalt, von
Privatpersonen und von Vereinen.
Er verwies darauf, dass für
die Förderanträge der RL LEADER innerhalb des Mainstreams das
Landesverwaltungsamt LSA die Genehmigungsbehörde ist. Für Förderanträge der RL
LEADER außerhalb des Mainstreams und für Förderanträge nach der RL RELE ist das
ALFF „Anhalt“ die Genehmigungsbehörde. Die Bewertung der Genehmigungsfähigkeit
der eingereichten Anträge erfolgt nach einem Punktesystem. Dabei ist für die
Beurteilung von den eingereichten Maßnahmen aus dem Stadtgebiet von Nachteil,
dass die Stadt Südliches Anhalt keine aktuelle Dorfentwicklungsplanung bzw.
kein Integriertes gemeindliches Entwicklungskonzept hat. Aus diesem Grund wären z. B. gemäß Punkt 7.6
der RL RELE Anträge von Privatpersonen z. Z. nicht förderfähig. Die
Ausschussmitglieder sollten über mögliche Förderanträge sowie eine evtl.
Erarbeitung eines Entwicklungskonzeptes nachdenken.