Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt gem.
§ 105 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KVG
LSA) vom 17. Juni 2014 i.V.m. § 5 Abs. 5 lit. d der Hauptsatzung der Stadt
Südliches Anhalt über außerplanmäßige Aufwendungen auf dem Produktsachkonto
12610.13000.542102 in Höhe von 20.000,00 Euro.
Dieses Geld soll durch Mehreinnahmen bei dem
Produktsachkonto 52210.03200.432100 Benutzungsgebühren und ähnliche
Entgelte (Wegenutzung, Dienstbarkeit Windenergieanlagen)