Beschluss: abgesetzt

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt gem. § 105 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 i.V.m. § 5 Abs. 5 lit. d der Hauptsatzung der Stadt Südliches Anhalt über außerplanmäßige Aufwendungen auf dem Produktsachkonto 12610.13000.542102 in Höhe von 20.000,00 Euro.

Dieses Geld soll durch Mehreinnahmen bei dem Produktsachkonto 52210.03200.432100 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte (Wegenutzung, Dienstbarkeit Windenergieanlagen)