Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

 

Beschlussvorschlag: EGSA-HF-30-06/2015

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Südliches Anhalt beschließt gemäß § 105 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBL. LSA Nr. 12/2014 S. 288) i.V.m. § 5 Abs. 6 Buchst. d) der Hauptsatzung der Stadt Südliches Anhalt über überplanmäßige Aufwendungen bei dem Produktsachkonto 61210.03120.559200 in Höhe von 10.000 € für Erstattungszinsen im Rahmen von Gewerbesteuerrückzahlungen.