Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Befangen: 1

 

 

Beschlussvorschlag: EGSA-SR-48-09/2015

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt gemäß § 99 Abs. 6

Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.Juni 2014 (GVBl. LSA Nr. 12/2014, S.288) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung der Einheitsgemeinde Stadt Südliches Anhalt vom 23.01.2015 über die Annahme und Verwendung von Sach- und Geldspenden sowie Zuwendungen.

Die Anlage zu dieser Beschlussvorlage ist Bestandteil des Beschlusses.