Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 1, Enthaltungen: 2

 

 

Beschlussvorschlag: EGSA-SR-47-09/2015

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 10 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG), dass die Stadt Südliches Anhalt zu dem 1. Entwurf des Sachlichen Teilplans „Windenergienutzung in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg keine Einwände, Bedenken oder Hinweise hat.