Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschlussvorschlag:

Der Ortschaftsrat der Ortschaft Glauzig stellt gemäß § 42 Absatz 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) das Ausscheiden von Herrn Volkmar Schöbe aus dem Ortschaftsrat Glauzig infolge der schriftlich erklärten Mandatsniederlegung fest.

Weiterhin beschließt der Ortschaftsrat der Ortschaft Glauzig die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Ausscheidens aus dem Ortschaftsrat gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).