Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22

 

Beschlussvorschlag: EGSA-SR-32-07/2015

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt gemäß § 15 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG LSA) die Abberufung des Ortswehrleiters Herrn Hans-Joachim Weigt und des stellvertretenden Ortswehrleiters Herrn Wolfgang Heinrich.

 

Gleichzeitig beschließt der Stadtrat die Ernennung des Kameraden Hans-Joachim Weigt, Fraßdorf, Etzdorfer Straße 17, 06386 Südliches Anhalt, geb. am 10.06.1956 zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Fraßdorf unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von 6 Jahren.