Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Enthaltungen: 1

 

Beschlussvorschlag: EGSA-SR-24-05/2015

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 10 Absätze 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) den im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellten und als Anlage beigefügten vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 01/2014 „Wohnbebauung Siedlung im Ortsteil Hinsdorf“ der Ortschaft Hinsdorf der Stadt Südliches Anhalt, bestehend aus der Planzeichnung sowie den  textlichen Festsetzungen, als Satzung. Die dazugehörige Begründung wird gebilligt.

 

Die Erteilung der Genehmigung des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 01/2014 „Wohnbebauung Siedlung im Ortsteil Hinsdorf“ der Ortschaft Hinsdorf der Stadt Südliches Anhalt durch die höhere Verwaltungsbehörde ist gemäß § 10 Abs. 3  Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.