Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Enthaltungen: 1

 

Beschlussvorschlag: EGSA-SR-23-05/2015

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage der §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Abwägung und Einarbeitung der während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 01/2014 „Wohnbebauung Siedlung im Ortsteil Hinsdorf“ der Ortschaft Hinsdorf der Stadt Südliches Anhalt vorgebrachten, als Anlage beigefügten Bedenken und Anregungen von Bürgern sowie Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange in den vorzeitigen  Bebauungsplan Nr. 01/2014 „Wohnbebauung Siedlung im Ortsteil Hinsdorf“ der Ortschaft Hinsdorf  der Stadt Südliches Anhalt.