Sitzung: 21.04.2015 Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: EGSA/048/2015
Die Erteilung der Genehmigung des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 01/2014 „Wohnbebauung Siedlung im Ortsteil Hinsdorf“ der Ortschaft Hinsdorf der Stadt Südliches Anhalt durch die höhere Verwaltungsbehörde ist gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. |
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