TOP Ö 10: Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 68 Abs. 1 Bauordnung (BauO) LSA zu dem Bauantrag "Neubau einer Rohrbrücke zwischen Gebäude 3 und 18" im Geltungsbereich des Bebauungsplanes B 4 "Industriegebiet Weißandt-Gölzau" in der Raffineriestraßeim OT Weißandt-Gölzau