Der Stadtrat
der Stadt Südliches Anhalt stimmt dem Entwurf des vorzeitigen
Bebauungsplanes Nr. 01/2014 „Wohnbebauung Siedlung im Ortsteil Hinsdorf“
der Ortschaft Hinsdorf der Stadt Südliches Anhalt im beschleunigten
Verfahren nach § 13a BauGB mit textlichen Festsetzungen zu und billigt den
Entwurf der Begründung in der vorliegenden Fassung.
Der Stadtrat der Stadt SüdlichesAnhalt beschließt
gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) die öffentliche Auslegung des
vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 01/2014 „Wohnbebauung Siedlung im Ortsteil
Hinsdorf“ der Ortschaft Hinsdorf der Stadt Südliches Anhalt im
beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB mit textlichen Festlegungen sowie
der Begründung.
Der Entwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 01/2014
„Wohnbebauung Siedlung im Ortsteil Hinsdorf“ der Ortschaft Hinsdorf der
Stadt Südliches Anhalt und die
Begründung liegen in der Zeit vom 07.01.2014 bis zum
13.02.2014 im Fachbereich III der
Verwaltung der Stadt Südliches Anhalt, Zimmer 103 im Ortsteil
Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31 in 06369 Südliches Anhalt während der
Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die nach § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligten sind von der Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu
benachrichtigen und werden gleichzeitig gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um die
Abgabe einer Stellungnahme gebeten.
In diesem Fall wird den Beteiligten für die Abgabe einer Stellungnahme eine
angemessene Frist gesetzt.
Der Beschluss ist gemäß § 3
(2) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei
sind die Vorgaben des § 13a Abs. 3 BauGB zu beachten. In der öffentlichen
Bekanntmachung ist der Hinweis zu geben, dass während der Auslegungsfrist
Anregungen und Bedenken vorgebracht werden können.
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