Der Stadtrat der Stadt Südliches
Anhalt beschließt die in der Anlage beigefügte Gefahrenabwehrverordnung der
Stadt Südliches Anhalt betreffend die Abwehr von Gefahren bei
Verkehrsbehinderungen und –gefährdungen, unerlaubten Benutzungen,
öffentlichen Veranstaltungen mit Musikaufführungen, ruhestörendem Lärm,
offenem Feuer im Freien, dem Umgang mit Tieren, beim Betreten von
Eisflächen und mangelhafter Hausnummerierung (GAVO).