Der Stadtrat der Stadt
Südliches Anhalt beschließt gemäß §§ 90, 92 GO LSA in der Fassung der
Bekanntmachung vom 10. August 2009 (GVBL. LSA S. 383), zuletzt geändert
durch das Vierte Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung vom 30.11.2011
(GVBL. LSA S. 814) die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014.