Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

 

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Einheitsgemeinde Stadt Südliches Anhalt beschließt den Bürgermeister zu berechtigen, gemäß § 44 Abs. 3 Nr. 10 i.V.m.,  §  100 GO LSA vom 5. Oktober 1993 in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2009 (GVBL. LSA S.383), zuletzt geändert durch das Vierte Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung vom 30.11.2011 (GVBL. LSA S.814) i.V.m § 5 der Hauptsatzung der Stadt Südliches Anhalt Darlehen in Höhe von 22.289,78 € aufzunehmen.

Das Darlehen ist bei der Bank aufzunehmen, die den günstigsten Zinssatz zu folgenden Konditionen bietet:

 

  1. Das Darlehen ist als Annuitätendarlehen aufzunehmen.
  2. Auszahlung 100 %
  3. Zahlungsweise Zins und Tilgung monatlich  nachträglich sofort nach Darlehensaufnahme.
  4. Die Zinsbindung soll 5 Jahre betragen.
  5. Die Laufzeit des Darlehens soll 5 Jahre betragen. Nach Ablauf der Laufzeit

soll das Darlehen vollständig getilgt sein.

  1. Das Darlehen ist zum 30.04.2014 aufzunehmen.
  2. Zins und Tilgung sind erstmals zum 30.05.204 zu zahlen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss  ist in seiner der Darlehensaufnahme folgenden Sitzung durch den Bürgermeister darüber zu informieren, zu welchen Konditionen und bei welcher Bank das Darlehen aufgenommen wurde.