Der Stadtrat der Stadt Südliches
Anhalt beschließt, im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für das Vorhaben der
Antragstellerin Quellendorfer Landwirte GbR „Wesentliche Änderung der bestehenden
Rinderanlage“ auf den Flurstücken 1004, 1007, 1008, 1009, 1010, 1014, 1022,
1035, 1038, 1039 und 1040 der Flur 3 der Gemarkung Quellendorf in der Stadt
Südliches Anhalt, auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) das
gemeindliche Einvernehmen der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 35 BauGB zu erklären.
Das anfallende Niederschlagswasser ist gemäß § 79b Wassergesetz
Sachsen-Anhalt auf dem Grundstück
der Antragstellerin zu beseitigen.
Die Genehmigungsbehörde wird darauf hin gewiesen, das die im Antrag
getroffene Aussage, dass zur gesicherten Zuwegung zum Standort 2 Zufahrten
vorhanden sind falsch ist. Die sogenannte "Umgehungsstraße" ist
keine öffentliche Straße und kann auf Grund der vorgelegten Unterlagen
nicht zur Erschließung herangezogen werden. Die Zuwegung erfogt demzufolge ausschließlich
über die Molkereistraße. Aus diesem Grund sollen die im Antrag getroffenen
Aussagen zum Lärmschutz unter diesem Aspekt nochmals überprüft werden.
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