Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 2, Befangen: 6

 

Beschlussvorschlag: EGSA-SR-70-08/2013

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz, dass die Stadt Südliches Anhalt als Planungsträger im bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren zur Planänderung für das Vorhaben Kiessandtagebau Gröbzig-Pfaffendorf, Gröbzig-Werdershausen, Reservefeld I der Klebl GmbH in der Gemarkung Gröbzig keine Einwände und Bedenken hat.