Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz, dass die Stadt Südliches Anhalt als Planungsträger im bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren zur Planänderung für das Vorhaben Kiessandtagebau Gröbzig-Pfaffendorf, Gröbzig-Werdershausen, Reservefeld I der Klebl GmbH in der Gemarkung Gröbzig keine Einwände und Bedenken hat.